Schal zum 100. Jubiläum des Emslandstadions nun am Szenestand erhältlich

Moin Emsländer!

Ab dem kommenden Heimspiel gegen den VFB Lübeck haben wir für Mitglieder des Förderkreises einen Schal zum 100. Jubiläum des Emslandstadions am Szenestand im Angebot. Haltet dafür wie immer euren FK-Ausweis bereit. Wie gewohnt, kann sich weiterhin bei jedem Heimspiel für den Förderkreis angemeldet werden. Darüber hinaus sind neue gemischte Aufklebertüten und Aufkleberrollen, sowie die aktuellste Ausgabe des Szene-Fanzines Klabautermann am Stand erhältlich. 

Bis Samstag!

Alle mit dem Zug zu Werder Zwo!

Moin Emsländer, 

zum Auswärtsspiel am Sonntag, 08.09.2024 beim SV Werder Bremen II wollen wir gemeinsam mit dem Zug anreisen!

Abfahrtszeiten:
Lingen: 08:55 Uhr – Gleis 2
Meppen: 09:09 Uhr – Gleis 2
Papenburg: 09:42 Uhr – Gleis 1
Leer: 10:41 Uhr – Gleis 4

Alle zusammen mit dem Zug nach Bremen!

Schal nicht vergessen! Gemeinsam für Meppen!

Alle mit dem Zug!

Moin Emsländer,

zum ersten Auswärtsspiel der Saison bei unseren Freunden aus Emden werden wir gemeinsam mit dem Zug anreisen.

Abfahrt:

Lingen – 15:55 Uhr

Meppen – 16:07 Uhr

Papenburg – 16:42 Uhr

Tickets für das Spiel erhaltet ihr leider ausschließlich Online.

Gute Freunde kann niemand trennen! Meppen! Emden!

PS: Die Einschränkungen auf der Strecke in dieser Zeit betreffen die gewählte Verbindung sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg, laut Plan der Bahn, nicht.

ES GEHT WIEDER LOS...

Moin Emsländer, 

endlich geht es wieder los!

Nach der langen Sommerpause startet unser geliebter Sportverein am kommenden Wochenende in die neue Spielzeit. Die letzte Saison hat gezeigt, was hier gemeinsam möglich ist. Lasst uns weiter alle an einem Strang ziehen, um am Ende der Saison gemeinsam am Rathaus den Aufstieg zu feiern.

Zum Saisonauftakt gegen Weiche Flensburg am Sa, 27.07.2024 treffen sich alle Meppener um 10 Uhr am Rathaus, um von dort anschließend gemeinsam lautstark zum Stadion zu ziehen. Alle in blau! 

Packt Freunde und Familie ein und lasst uns zeigen, dass das Emsland hinter dem SVM steht!

Am Samstag habt ihr zudem erstmalig die Möglichkeit, euch für den Förderkreis 24/25 anzumelden. Kommt gerne am Szene Stand vorbei – wir haben auch einige neue Aufklebermotive am Start.

Samstag, 27.07.2024!  
10 Uhr!  
Rathaus! 
Alle in blau! 

Gemeinsam für Meppen!

50+1-Regel durchsetzen - Jetzt!

Am heutigen Dienstag hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, den Rausschmiss von Martin Kind als Geschäftsführer bei Hannover 96 bestätigt. Der Vorstand des Muttervereins hatte Martin Kind im Sommer 2022 mit sofortiger Wirkung abberufen, dagegen wehrte sich dieser vor Gericht und bekam bei den regionalen Gerichten mehrfach Recht. Erst vor dem BGH hat sich der Mutterverein ganz im Sinne der 50+1-Regel, deren Beachtung und Verteidigung durch den Vorstand auf eindeutigen Mitgliederwunsch auch in der 96-Vereinssatzung verankert wurde, unternehmens- und verbandsrechtlich durchsetzen können. Zwar bleibt Martin Kind der hannoverschen Fußballwelt weiterhin als Geschäftsführer der Investorengesellschaft und der Stadiongesellschaft erhalten. Allerdings unterliegt er in dieser Rolle nach §2 Absatz 1i der DFL-Lizenzordnung ebenfalls der Geschäftsführung der Profigesellschaft, die dort die maßgebliche Kontrolle haben muss.

Das Ende der zweijährigen Gerichtsmarathons hat gezeigt, dass es manchmal mühsam sein kann, 50+1 umzusetzen, aber es funktioniert. DFB und DFL haben mit der 50+1-Regel ein wirksames Mittel geschaffen, um die Hoheit der Muttervereine gegenüber den Profigesellschaften, sofern die Profis denn ausgegliedert sind, sicherzustellen. Alle Beteiligten sind daher dazu aufgerufen, die 50+1-Regel weiter mit echtem Leben zu füllen.

Die Stimmrechtehoheit der Muttervereine ist ein Aushängeschild des deutschen Fußballs, um das uns Fans und Funktionäre im Ausland regelmäßig beneiden. Der deutsche Profifußball ist im Ausland Vorbild, nicht trotz, sondern gerade wegen der 50+1-Regel. Die direkte Einflussmöglichkeit der Muttervereine und ihrer Mitglieder erzeugt in den deutschen Fanszenen eine einzigartige Bindung, die sich ihrer Kreativität und Stimmung Woche für Woche in vollen Stadien beobachten lässt. Dieses Kulturgut gilt es zu erhalten und weiter zu festigen.

Der Bundesgerichtshof hat verdeutlicht, dass 50+1 nicht nur lebt, sondern bei konsequenter Um- und Durchsetzung auch auf gesellschaftsrechtlicher Ebene standhält. Wir fordern DFB und DFL auf, die systematische und konsistente Anwendung der 50+1-Regel jederzeit zu gewährleisten. Die Umsetzung der 50+1-Regel muss zudem lückenlos nach außen hin deutlich erkennbar sein.

Fanszenen Deutschland, 16.07.2024

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